Wasserwiederverwendung in Trinkwassereinzugsgebieten risikobehaftet

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Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes nutzt das BMUV die Möglichkeit, die Anforderungen der EU-Verordnung, die die Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung definiert, zu konkretisieren. Der DVGW hat sich in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf positioniert. Dr. Wolf Merkel, Vorstand des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW), erklärt dazu:

„Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser gewinnt angesichts einer zu erwartenden Zunahme von Hitze und Trockenheit als Folge des Klimawandels immer mehr an Bedeutung. Insofern ist es gut, dass das BMUV die europäischen Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung mit einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) rechtssicher konkretisieren will. Der darin vorgesehene Ansatz greift jedoch zu kurz. Der Gesetzesentwurf sieht zwar den Ausschluss der Wasserwiederverwendung in Wasserschutzgebieten (WSG) der Zonen I und II vor. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in der flächenmäßig deutlich größeren Schutzzone III ebenso wie in Trinkwassereinzugsgebieten ohne WSG die Wasserwiederverwendung auf Basis einer Risikobewertung genehmigungsfähig ist. Das birgt Risiken für das Trinkwasser. Um sie zu vermeiden, muss die Wasserwiederverwendung in allen Trinkwasserschutz- sowie Einzugsgebieten vollständig untersagt werden. Andernfalls würde der Gesetzentwurf wesentliche Ziele zum Schutz der Gewässer und des Trinkwassers verfehlen, die im europäischen Recht verankert sind und auf die auch die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung Bezug nimmt.

Durch die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser würde eine große Zahl heute noch unbekannter Stoffe in die Trinkwassereinzugsgebiete und die Trinkwasserressourcen gelangen, deren Relevanz erst in einigen Jahren oder Jahrzehnten deutlich wird. Zu diesem Zeitpunkt wären dann aber bereits relevante Mengen und Konzentrationen in den Gewässern und im Rohwasser vorhanden. Ein prägnantes Beispiel dafür sind PFAS. Sie traten erstmals 2006 in größerem Umfang in Erscheinung. Aber erst im Laufe der letzten zehn Jahre kristallisierte sich die besondere Brisanz dieser Stoffgruppe heraus: Sie sind allgegenwärtig, teilweise schädlich für den Menschen und mit etablierten Verfahren nur schwer zu beseitigen. Eine Risikobewertung, die den Anforderungen des Schutzes der Trinkwasserressourcen entspricht, ist für derartige Substanzen nicht möglich.

Der Ausschluss der Wiederverwendung kommunalen Abwassers muss daher zwingend auf die Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebiete insgesamt ausgedehnt werden.“

Weitere Informationen:

DVGW-Stellungnahme „Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung“:

https://www.dvgw.de/medien/dvgw/verein/aktuelles/stellungnahmen/dvgw-stellungnahme-whg-aenderung-wasserwiederverwendung.pdf


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